Bewerben – aber wie?
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Bachelor-Bewerbung (HZB in EU erlangt)
1. Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Registrierung auf www.hochschulstart.de, hier erhalten Sie nach Registrierung eine BID und BAN Nummer, die Sie für die weitere Registrierung und Bewerbung auf unserem ecampus Bewerbungsportal benötigen. Zudem erfolgt nach erfolgreicher Bewerbung die Studienplatzannahme über dieses Portal.
Zulassungsfreie Studiengänge: Registrierung und Bewerbung über unser ecampus Bewerbungsportal: https://ecampus.hs-bremerhaven.de/ und bestätigen Ihre Registrierung, indem Sie auf den Link in der Begrüßungsmail klicken.
2. Für alle Bewerber:innen: Bewerbung abgeben über ecampus: Hier vervollständigen Sie Ihre Bewerbung auf einen oder mehrere Studiengänge.
Achtung! (nur für zulassungsbeschränkte Studienangebote): Bitte beachten Sie, die Priorisierung Ihrer Anträge auf hochschulstart festzulegen.
Änderungen/Anpassungen können bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli vorgenommen werden. Wenn Sie dies nicht aktiv selber durchführen, erfolgt die Priorisierung durch hochschulstart.de selbst! Hier finden Sie ein Videotutorial zum Thema.
Die Hochschule Bremerhaven ist Mitgliedshochschule bei UNI-ASSIST (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Europäischen Union (EU) erbracht haben, reichen ihre Bewerbung daher bitte direkt bei UNI-ASSIST ein. Sie werden nach erfolgreicher Prüfung an die Hochschule Bremerhaven weitergeleitet. Die Bearbeitung der Bewerbung durch UNI-ASSIST ist für die Bewerber kostenpflichtig. Mehr Informationen finden Sie unter www.uni-assist.de.
3. Unterlagen hochladen: Auf ecampus können Sie nun Ihre Unterlagen hochladen sowie (falls erforderlich oder vorhanden) Härtefall, Nachteilsausgleich u.ä. beantragen. Halten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung etc. als digitales PDF bereit. Bestätigen Sie, nachdem Sie alle Fragen beantwortet haben, die Abgabe Ihrer Bewerbung.
4. Statusmeldungen: Sie erhalten per E-Mail Statusmeldungen sobald sich ihr Status ändert. Sollten Sie bspw. die Statusmeldung „vorläufig ausgeschlossen" erhalten, überprüfen Sie bitte, ob Sie alle Unterlagen hochgeladen haben.
5. Zulassungsangebot/-annahme: dies erfolgt für alle nicht zulassungsbeschränkten (NC) Fächer über unser ecampus Bewerbungsportal. Für Bewerbungen auf NC-FÄCHER erfolgt ein Zulassungsangebot über www.hochschulstart.de - danach werden Sie wieder auf unser Portal geführt, wo Sie die Immatrikulation beantragen.
6. Annahme Zulassungsangebot: gehen Sie in dem Portal ecampus auf Ihr Konto, wählen Sie dort unter dem Reiter "Studienangebot" Studienbewerbung aus und, bei Mehrfachbewerbungen bzw. -zulassungsangeboten, wählen Sie das entsprechende aus. Hier werden Sie nun durch weitere Seiten geleitet.
7. Antrag auf Immatrikulation: Nun gelangen Sie auf eine Seite mit Infos zum Semesterbeitrag (Betrag und Kontodaten) sowie den einzureichenden Unterlagen – unter diesem Kasten finden Sie den Button „Antrag auf Immatrikulation drucken“ – bitten klicken Sie diesen an und drucken das Formular aus.
a. Senden Sie dieses von Ihnen unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Dokumenten per Post an uns. Beachten Sie bitte die Einschreibefrist!
b. Überweisen Sie zudem den Semesterbeitrag. Bitte auch hier die Einschreibefrist beachten!
8. Einschreibung: Nach Erhalt Ihrer Unterlagen und des Semesterbeitrags werden nun die Semesterunterlagen ecampus zum Abspeichern und Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Eine separate Eingangsbestätigung wird nicht versendet.
Wichtig:
Änderungen oder Korrekturen können Sie auf dem Portal ecampus vornehmen. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an bewerbung@hs-bremerhaven.de.
Bitte loggen Sie sich regelmäßig in Ihr Hochschulstart.de und ecampus Konto ein, um ggf. von Statusänderungen u.Ä. zu erfahren!
Haben Sie Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen u.Ä. wenden Sie sich bitte an die Studienberatung unter studienberatung@hs-bremerhaven.de.
Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung steht Ihnen das Bewerbermanagement unterstützend zur Seite: Sonja Puncken-Kassen kontaktiert Sie regelmäßig mit Informationen zur Hochschule und Veranstaltungen. Sie können Sie per E-Mail spuncken@hs-bremerhaven.de , WhatsApp (0173-4638581) oder telefonisch (0471-4823-498) erreichen.
Bewerbung für Bachelorstudiengänge
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bremerhaven interessieren. Eine Bewerbung zum Wintersemester ist bis zum 15. Juli und zum Sommersemester bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Die Aufnahme von Studienanfänger:innen in Bachelorstudiengängen erfolgt i.d.R. nur zum Wintersemester. Ausgenommen hiervon sind derzeit nachfolgende Studiengänge, hierfür können Sie sich auch gerne zum Sommersemester 2025 bewerben:
Biotechnologie der Marinen Ressourcen
Gründung, Innovation und Führung
Ingenieurwesen
Schiffsbetriebstechnik
Transportwesen/Logistik
Die Bewerbung zu allen angebotenen Studiengängen im Sommersemester 2025 erfolgt direkt über unser ecampus Bewerbungsportal. Eine Schritt-für-Schritt Anleitung finden Sie nachfolgend unter "Online-Bewerbung". Internationale Beweberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der EU erlangt haben, müssen sich bis zum 15. Januar 2025 auf dem Bewebrungsportal uni-assist bewerben.
Haben Sie Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen sowie unserem Studienangebot kontaktieren Sie gern unsere Studienberatung. Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung hilft Ihnen unser Bewerbermanagement weiter.
Bewerbung
Mehrfachbewerbungen sind problemlos möglich - nachfolgende Verfahren kommen für die drei verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten zur Anwendung:
Kombination NC-Fach mit NC-Fach / NC-Fach mit nicht NC-Fach: eine einzige Registrierung über Hochschulstart reicht aus, danach den Bewerbungsvorgang über ecampus wie im step-by-step beschrieben durchführen.
Kombination nicht NC-Fach mit nicht NC-Fach: eine einzige Registrierung auf ecampus ist ausreichend - hierauf können dann mehrere Bewerbungen angelegt und abgegeben werden
Zunächst ist eine Online Bewerbung ausreichend. Spätestens bei der Einschreibung, also nach Erhalt des Zulassungsangebots, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Hochschulzugangsberechtigung bzw. Schulabschlusszeugnis
- Nachweis Krankenversicherung: Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher, desto besser! Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0000733 an. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren - diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie auch hierfür unsere Absendernummer H0000733 an.
- Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, Lichtbild
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises/Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Hochschulen (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Studienbewerber:innen aus dem Ausland)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (je nach Studiengang)
Bewerbungsfrist Wintersemester
15.07. via Hochschulstart für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
15.07. für Bewerber:innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht in der EU erlangt wurde über uni-assist.de
15.08. via ecampus für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
Bewerbungsfrist Sommersemester
15.01. für Bewerber:innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht in der EU erlangt wurde über uni-assist.de
15.02. via ecampus für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
Rückmeldefrist für das Sommersemester 01. bis 28.02. (keine Nachfrist)
Rückmeldefrist für das Wintersemester 01. bis 31.08. (keine Nachfrist)
Einschreibetermin für Studienanfänger
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Einschreibetermin für Hochschulwechsler
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Semesterbeginn im Wintersemester 01.10.
Semesterbeginn im Sommersemester 01.04.
Der Semesterbeitrag für die Einschreibung/Rückmeldung beträgt ab dem Sommersemester 2025 343 EUR. Dieser Beitrag ist während der Rückmeldefrist im Februar für das Sommersemester und im August für das Wintersemester fristgerecht zu überweisen. Im März bzw. September erhalten Sie anschließend Ihre Semesterunterlagen und das Semesterticket. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.
Die Gebühr von 343 EUR überweisen Sie auf das Konto der
Hochschule Bremerhaven (Semestergebühren)
IBAN NR: DE20 2500 0000 0025 1015 62
BIC: MARKDEF1250
Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeine Hochschulreife
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium aller Bachelorstudiengänge an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife wird in der Regel durch die Abiturprüfung erworben.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (Fachabitur) wird in der Regel über die Fachoberschule (FOS) erworben, die zwei Ausbildungsjahre umfasst und an den Realschulabschluss oder an einen gleichwertigen Bildungsabschluss anschließt. Das 1. Jahr der Fachoberschule (11. Klasse FOS) ist ein Praxisjahr mit begleitendem Unterricht. Das 2. Jahr der Fachoberschule (12. Klasse FOS) ist ein theoretisches Ausbildungsjahr. Bewerber_innen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, kann die 11. Klasse FOS erlassen werden.
Zuerkennung der Fachhochschulreife / Gleichwertigkeitsbescheinigung
Bewerber_innen, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife (z. b. Zweijährige höhere Handelsschule) nachweisen, müssen zur Erlangung der Fachhochschulreife eine abgeschlossene Ausbildung oder ein einjährig gelenktes Praktikum ableisten. Diese Nachweise sind dann der für den/die Bewerber_in zuständigen Bezirksregierung oder der jeweiligen Schule bzw. in Bremerhaven dem Praktikantenamt vorzulegen. Sie erhalten von diesen Stellen dann die sogenannte Zuerkennung der Fachhochschulreife / Gleichwertigkeitsbescheinigung.
Sofern Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, benötigen Sie keine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Es ist ausreichend, zusammen mit Ihrer Bewerbung den Nachweis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife und den Nachweis über die abgeleistete Berufsausbildung einzureichen.
Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium hat auch, wer gem. § 33 Abs. 3a des Bremischen Hochschulgesetzes
- eine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42 a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.
Bewerber_innen ohne Fachhochschulreife können zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung innerhalb von zwei Jahren erwerben wollen (§ 35 Abs. 1 BremHG). Die Zulassung erfolgt für ein Probesemester. Das Probestudium dauert jeweils ein Semester, insgesamt längstens vier Semester. Danach entscheidet die Hochschule unter Berücksichtigung der Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Probestudiums wird die fachgebundene Hochschulreife ausgestellt. Voraussetzungen für die Zulassung sind:
• abgeschlossene Berufsausbildung und
• fünfjährige Erwerbstätigkeit oder entsprechende Ersatzzeiten
Sofern die sonstigen studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind (z.b. Sprachqualifikationen), kann nach erfolgreichem Abschluss des Probestudiums die Immatrikulation in das zweite Studienjahr des gewählten Studiengangs erfolgen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Das Nähere regelt die Ordnung der Hochschule Bremerhaven für ein Probestudium mit kleiner Matrikel.
Bewerbungsformular Probestudium
NEU 2023: fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Ausbildung:
- Eine dreijährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Fachbindung der Ausbildungen wird im Laufe des Bewerbungsverfahrens 2023/24 neu geregelt.
- Eine zweijährige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Eignungsprüfung wird derzeit noch nicht angeboten. Wenn die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Verordnung für die Eignungsprüfung erlassen hat, wird die Hochschule Bremerhaven weitere Einzelheiten regeln. Informationen folgen zeitnah.
Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften WiWi (BWL, GIF, ITM, TWL)
- Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN (INF, WINF, BMR, DMP)
- Ingenieurwissenschaften ING (ING, MT, TWL, NEU, LTW)
- Geistes, Kultur und Gesellschaftswissenschaften GKG (SOA, PAS)
Für alle Studienfächer der folgenden Fachgruppen liegt für die jeweils angegebenen Ausbildungen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vor.
Bitte beachten: Weitere Fächergruppen, die mit einer Ausbildung studiert werden dürfen, können beim Immatrikulations- und Prüfungsamt erfragt werden.
- Fächergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi: Automobilkaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation/-management, Kaufmann/ -frau für E-Commerce, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Steuerfachangestellte:r
- Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN: Anästhesietechnische Assistent:in/Operationstechnische Assistenz, Fachinformatiker:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Mikrotechnologe/-technologin Schwerpunkt Halbleitertechnik, Schilder-/Leuchtreklamehersteller:in (Werbetechniker:in), (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r
- Fächergruppe Ingenieurwissenschaften ING: Garten- und Landschaftsbauer:in, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land-und Baumaschinenmechatroniker:in, Medientechnolog:in (Druck), Tischler:in, Verfahrensmechaniker:in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG: Altenpfleger:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gestalter:in für visuelles Marketing, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Pflegefachmann/-frau, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:r, Tischler:in, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r.Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt.
Studieren ohne Abitur
Auch ohne formale Hochschulreife (Abitur oder Fachhochschulreife) können Sie ein Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen. Die Möglichkeiten richten sich insbesondere an beruflich qualifizierte Bewerber_innen. Gerne berät Sie das Immatikulations- und Prüfungsamt.
Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium hat auch, wer gem. § 33 Abs. 3a des Bremischen Hochschulgesetzes
- eine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42 a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.
Bewerber_innen ohne Fachhochschulreife können zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung innerhalb von zwei Jahren erwerben wollen (§ 35 Abs. 1 BremHG). Die Zulassung erfolgt für ein Probesemester. Das Probestudium dauert jeweils ein Semester, insgesamt längstens vier Semester. Danach entscheidet die Hochschule unter Berücksichtigung der Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Probestudiums wird die fachgebundene Hochschulreife ausgestellt. Voraussetzungen für die Zulassung sind:
• abgeschlossene Berufsausbildung und
• fünfjährige Erwerbstätigkeit oder entsprechende Ersatzzeiten
Sofern die sonstigen studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Sprachqualifikationen), kann nach erfolgreichem Abschluss des Probestudiums die Immatrikulation in das zweite Studienjahr des gewählten Studiengangs erfolgen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Das Nähere regelt die Ordnung der Hochschule Bremerhaven für ein Probestudium mit kleiner Matrikel.
Bewerbungsformular Probestudium
NEU 2023: fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Ausbildung:
- Eine dreijährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung.
- Eine zweijährige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Eignungsprüfung wird derzeit noch nicht angeboten. Wenn die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Verordnung für die Eignungsprüfung erlassen hat, wird die Hochschule Bremerhaven weitere Einzelheiten regeln. Informationen folgen zeitnah.
Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften WiWi (BWL, GIF, ITM, TWL)
- Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN (INF, WINF, BMR, DMP)
- Ingenieurwissenschaften ING (ING, MT, TWL, NEU, LTW)
- Geistes, Kultur und Gesellschaftswissenschaften GKG (SOA, PAS)
Beispiele für Fachbindungen (nicht abschließend)
Für alle Studienfächer der folgenden Fachgruppen liegt für die jeweils angegebenen Ausbildungen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vor.
Bitte beachten: Weitere Fächergruppen, die mit einer Ausbildung studiert werden dürfen, können beim Immatrikulations- und Prüfungsamt erfragt werden.
- Fächergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi: Automobilkaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation/-management, Kaufmann/ -frau für E-Commerce, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Steuerfachangestellte:r
- Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN: Anästhesietechnische Assistent:in/Operationstechnische Assistenz, Fachinformatiker:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Mikrotechnologe/-technologin Schwerpunkt Halbleitertechnik, Schilder-/Leuchtreklamehersteller:in (Werbetechniker:in), (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r
- Fächergruppe Ingenieurwissenschaften ING: Garten- und Landschaftsbauer:in, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land-und Baumaschinenmechatroniker:in, Medientechnolog:in (Druck), Tischler:in, Verfahrensmechaniker:in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
- Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG: Altenpfleger:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gestalter:in für visuelles Marketing, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Pflegefachmann/-frau, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:r, Tischler:in, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r.
Hochschulwechsel und Anerkennung
Wechsel der Hochschule bei gleichbleibendem oder ähnlichem Studiengang
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren, für den Sie sich an der Hochschule Bremerhaven bewerben möchten, bewerben Sie sich in der Regel nicht für das erste Fachsemester, sondern als fortgeschrittener Student für ein höheres Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester wird an der Hochschule nicht fortgeschrieben. Die Einordnung in ein Fachsemester erfolgt anhand der erbrachten Vorleistungen. Ihre bisher erbrachten Studienleistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Studienbeginn. Für die Einschreibung an der Hochschule Bremerhaven ist bei einem Hochschulwechsel neben einer Exmatrikulationsbescheinigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Hochschule einzureichen. Für eine Zulassung in das zweite Fachsemester müssen mindestens 15 CP´s anrechenbar sein, für höhere Fachsemester entsprechend mehr. Nach § 23 Abs. 2 der Studienplatzvergabeordnung ist eine Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen als Studienanfängerin oder Studienanfänger ausgeschlossen, wenn sie bereits in dem betreffenden Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.
Studiengangs- und Hochschulwechsel
Die Einschreibung bei einem Studienfachwechsel erfolgt in der Regel ins erste Fachsemester. Eine Bewerbung/Einschreibung ist in diesem Fall nur zum Wintersemester möglich.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen, in anderen Studiengängen oder nach anderen Prüfungsordnungsversionen erbracht wurden, können nach § 56 Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) und den Prüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag.
Der Antrag ist in der Regel dem lehrenden Fachdozenten vorzulegen. Ein Leistungsauszug sowie ein Auszug aus dem Modulhandbuch ist dem Antrag beizufügen. Nach Unterschrift durch den Fachdozenten wird der Antrag mit den Unterlagen im Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht.
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Hochschulreife (z. B. Meisterprüfung, staatliche geprüfte Techniker, Fachwirte) erbracht worden sind, können nicht anerkannt werden.
Sonstige Kompetenzen und Fähigkeit, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können in Ausnahmefällen bis zur Hälfte der für das Studienangebot vorgesehene Leistungspunkte anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Die Hochschule Bremerhaven ist Mitgliedshochschule bei UNI-ASSIST (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Europäischen Union (EU) erbracht haben, reichen ihre Bewerbung daher bitte direkt bei UNI-ASSIST ein. Sie werden nach erfolgreicher Prüfung an die Hochschule Bremerhaven weitergeleitet. Die Bearbeitung der Bewerbung durch UNI-ASSIST ist für die Bewerber kostenpflichtig. Mehr Informationen finden Sie unter www.uni-assist.de. Bitte informieren Sie sich auch über die einzuhaltenden Fristen bei uni-assist.
An der Hochschule Bremerhaven werden Lehrveranstaltungen überwiegend in deutscher Sprache gehalten. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Studium und an den Lehrveranstaltungen müssen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Den Nachweis über die für Studienzwecke ausreichenden Deutschkenntnisse erbringen Sie über einen Nachweis einer deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Für die Zeit Ihres Deutsch-Lernens können Sie sich als Vorbereitungsstudierende_r an der Hochschule Bremerhaven einschreiben und so die Hochschule schon vor Beginn des Fachstudiums kennenlernen. Mit der Einschreibung an der Hochschule sind Sie immatrikulierte_r Student_in. Sie erhalten die Semesterunterlagen, Studentenausweis, Semesterticket sowie Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule und haben damit auch die Möglichkeit, sich für eine Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Für die Einschreibung in das Vorstudium ist der Nachweis einer verbindlichen Anmeldung für einen Deutsch-Intensivkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche während des Semesters einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Vorbereitungsstudium nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang, bis auf die Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
Nach Abschluss des Vorbereitungsstudiums ist eine erneute Bewerbung für den gewünschten Studiengang erforderlich, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können.
Bewerbungsfromular Vorbereitungsstudium
Das Programm Here Ahead ist an internationale Studienbewerber:innen gerichtet. Die staatlichen Hochschulen im Land Bremen bieten zusammen in Kooperation besondere Vorbereitungsprogramme an. Das Vorbereitungsstudium :prime richtet sich an Studieninteressierte, deren Schulabschluss zum Besuch eines Studienkollegs berechtigt (indirekte Hochschulzugangsberechtigung). Neben sprachlicher und außerfachlicher Vorbereitung, erhalten :prime-Studierende zusätzlich eine fachliche Vorbereitung zur Zugangsprüfung. Nach erfolgreichem Abschluss können sie sich an einer Hochschule im Land Bremen bewerben. Daneben koordiniert Here Ahead auch die Programme :here studies und :in-touch. Details zu den Programmen und zu Beratungsmöglichkeiten finden Sie unter: https://www.aheadbremen.de/.
Sprachqualifikationen
Die Sprachanforderungen in den Studiengängen der Hochschule Bremerhaven umfassen vor allem die englische Sprachkompetenz. Dabei stellen die einzelnen Studiengänge unterschiedliche Anforderungen an die künftigen Studierenden. Deshalb beachten Sie bitte auch die Angaben auf den Seiten zu den Studiengängen.
Eine Übersicht über die anerkannten Sprachzertifikate erhalten Sie hier:Vergleichstabelle internationale Sprachzertifikate.
In den Masterstudiengängen werden die Sprachanforderungen in den Zulassungsordnungen geregelt.
Sprachanforderungen an ausländische Bewerber_innen
Studienbewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit 16 Punkten erbracht.
Der zuständige Fachbereichsrat kann die Niveaustufen durch Beschluss absenken. Für den Studiengang International Tourism Management (ITM) sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 1 ausreichend.
Für alle anderen Studiengänge gilt die Sprachordnung ohne Einschränkung. Der Fachbereichsrat prüft keine Einzelfälle. Eine Entscheidung wird immer auf Ebene des Studiengangs getroffen.
Weitere anerkannte Sprachzertifikate regelt die Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachzertifikate.