Die Aufnahme von Masterstudierenden erfolgt je nach Studiengang zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des gewünschten Studiengangs, bewerben sich online auf unserem ecampus Bewerbungsportal und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Ausländische Bewerber_innen für die Studiengänge Process Engineering and Energy Technology sowie Embedded Systems Design mit einem nicht-europäischen Studienabschluss (außerhalb der EU), die ihre Bewerbung über uni-assist.de einreichen müssen, werden gebeten, ihre Unterlagen bis zum 31. Dezember für das Sommersemester und bis zum 30. Juni für das Wintersemester einzureichen. Bewerber:innen für alle anderen Masterstudiengänge, die ihren Bachelorabschluss außerhalb der EU erworben haben, müssen ihre Unterlagen spätestens bis zum 15. Januar für das Sommersemester bzw. 15. Juli für das Wintersemester über uni-assist.de einreichen. Für alle anderen Studiengänge ist der Bewerbungsschluss der 15. Februar für das Sommersemester und der 15. August für das Wintersemester.
Unter folgendem Link können Sie sich online bewerben und Informationen über den Bewerberstatus erhalten: https://ecampus.hs-bremerhaven.de/
Ihre Online-Bewerbung wird von den zuständigen Studiengangskommissionen geprüft und entweder bewilligt oder abgelehnt. Das Ergebnis wird Ihnen im Portal angezeigt. Der Zulassungsbescheid wird Ihnen im Portal zum Download bereitgestellt. Ein Ablehnungsbescheid geht Ihnen per E-Mail zu.
Haben Sie Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen u.Ä. wenden Sie sich bitte an die Studienberatung unter studienberatung@hs-bremerhaven.de Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung steht Ihnen das Bewerbermanagement unterstützend zur Seite: Sonja Puncken-Kassen kontaktiert Sie regelmäßig mit Informationen zur Hochschule und Veranstaltungen. Sie können Sie per E-Mail spuncken@hs-bremerhaven.de , WhatsApp (0173-4638581) oder telefonisch (0471-4823-498) erreichen.
Bewerbung für Masterstudiengänge
Herzlich willkommen!
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bremerhaven interessieren. Eine Bewerbung zum Wintersemester ist bis zum 15. August ( auch für Nicht-EU Bachelorabschlüsse, wenn entsprechender Bericht von uni-assist vorliegt) und zum Sommersemester bis zum 15. Februar eines jeden Jahres einzureichen. Die Aufnahme von Masterstudierenden erfolgt je nach Studiengang zum Wintersemester oder zum Sommersemester. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des gewünschten Studiengangs. Danach können Sie sich online auf unserem ecampus Bewerbungsportal bewerben und laden dort alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber für die Studiengänge Process Engineering and Energy Technology und Embedded Systems Design mit einem nicht europäischen Studienabschluss (EU) werden gebeten, die Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Dezember für das Sommersemester und bis zum 30. Juni (wenn kein entsprechender Bericht von uni-assist vorliegt) für das Wintersemester über uni-assist. einzureichen. Für die anderen Masterstudiengänge gilt der 15. Januar als Bewerbungsfristende für das Sommersemester bzw. 15. Juli für das Wintersemester für eine Bewerbung über das Portal uni-assist.
Haben Sie Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen sowie unserem Studienangebot kontaktieren Sie gern unsere Studienberatung. Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung hilft Ihnen unser Bewerber:innenmanagement weiter.
Bewerbung
Zunächst ist eine Online Bewerbung ausreichend. Spätestens bei der Einschreibung, also nach Erhalt des Zulassungsangebots, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Hochschulzugangsberechtigung bzw. Schulabschlusszeugnis
- Nachweis Krankenversicherung: Kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse – je eher, desto besser! Ihre Krankenversicherung sendet dann die erforderliche Meldung an uns. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0000733 an. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie bitte eine beliebige gesetzliche Krankenkasse kontaktieren - diese wird uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung melden. Bitte geben Sie auch hierfür unsere Absendernummer H0000733 an.
- Eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, Lichtbild
- Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises/Reisepasses
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Exmatrikulationsbescheinigungen aller bisherigen Hochschulen (bei Wechsel der Hochschule bzw. Wiederaufnahme des Studiums)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (Studienbewerber:innen aus dem Ausland)
- Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (je nach Studiengang)
Bewerbungsfrist Wintersemester
15.07. für Bewerber:innen, die ihren Bachelorabschluss nicht in der EU erlangt haben über uni-assist.de (außer für PEET, hier gilt der 30.06.)
15.08. via ecampus
Bewerbungsfrist Sommersemester
15.01. für Bewerber:innen, die ihren Studienabschluss nicht in der EU erlangt haben über uni-assist.de (außer für PEET und für ESD, hier gilt der 31.12.)
15.02. ecampus
Rückmeldefrist für das Sommersemester 01. bis 28.02. (keine Nachfrist)
Rückmeldefrist für das Wintersemester 01. bis 31.08. (keine Nachfrist)
Einschreibetermin für Studienanfänger
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Einschreibetermin für Hochschulwechsler
gemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Semesterbeginn im Wintersemester 01.10.
Semesterbeginn im Sommersemester 01.04.
Der Semesterbeitrag für die Einschreibung/Rückmeldung beträgt ab dem Sommersemester 2025 343 EUR. Dieser Beitrag ist während der Rückmeldefrist im Februar für das Sommersemester und im August für das Wintersemester fristgerecht zu überweisen. Im März bzw. September erhalten Sie anschließend Ihre Semesterunterlagen und das Semesterticket. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.
Die Gebühr von 343 EUR überweisen Sie auf das Konto der
Hochschule Bremerhaven (Semestergebühren)
IBAN NR: DE20 2500 0000 0025 1015 62
BIC: MARKDEF1250
Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge
In den Zulassungsordnungen sowie auch auf den Studiengangsseiten können Sie sich genau über das Zulassungsverfahren und die Zulassungsvoraussetzungen der Masterstudiengänge informieren.
Hochschulwechsel und Anerkennung
Wechsel der Hochschule bei gleichbleibendem oder ähnlichem Studiengang
Wenn Sie an einer anderen Hochschule bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang studieren, für den Sie sich an der Hochschule Bremerhaven bewerben möchten, bewerben Sie sich in der Regel nicht für das erste Fachsemester, sondern als fortgeschrittener Student für ein höheres Fachsemester. Die Anzahl der Fachsemester wird an der Hochschule nicht fortgeschrieben. Die Einordnung in ein Fachsemester erfolgt anhand der erbrachten Vorleistungen. Ihre bisher erbrachten Studienleistungen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Studienbeginn. Für die Einschreibung an der Hochschule Bremerhaven ist bei einem Hochschulwechsel neben einer Exmatrikulationsbescheinigung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Hochschule einzureichen. Für eine Zulassung in das zweite Fachsemester müssen mindestens 15 CP´s anrechenbar sein, für höhere Fachsemester entsprechend mehr. Nach § 23 Abs. 2 der Studienplatzvergabeordnung ist eine Bewerbung bei zulassungsbeschränkten Studiengängen als Studienanfängerin oder Studienanfänger ausgeschlossen, wenn sie bereits in dem betreffenden Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren.
Studiengangs- und Hochschulwechsel
Die Einschreibung bei einem Studienfachwechsel erfolgt in der Regel ins erste Fachsemester. Eine Bewerbung/Einschreibung ist in diesem Fall nur zum Wintersemester möglich.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen, in anderen Studiengängen oder nach anderen Prüfungsordnungsversionen erbracht wurden, können nach § 56 Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) und den Prüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Über die Anerkennung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag.
Der Antrag ist in der Regel dem lehrenden Fachdozenten vorzulegen. Ein Leistungsauszug sowie ein Auszug aus dem Modulhandbuch ist dem Antrag beizufügen. Nach Unterschrift durch den Fachdozenten wird der Antrag mit den Unterlagen im Immatrikulations- und Prüfungsamt eingereicht.
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Hochschulreife (z. B. Meisterprüfung, staatliche geprüfte Techniker, Fachwirte) erbracht worden sind, können nicht anerkannt werden.
Sonstige Kompetenzen und Fähigkeit, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können in Ausnahmefällen bis zur Hälfte der für das Studienangebot vorgesehene Leistungspunkte anerkannt werden, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Die Hochschule Bremerhaven ist Mitgliedshochschule bei UNI-ASSIST (Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen). Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Europäischen Union (EU) erbracht haben, reichen ihre Bewerbung daher bitte direkt bei UNI-ASSIST ein. Sie werden nach erfolgreicher Prüfung an die Hochschule Bremerhaven weitergeleitet. Die Bearbeitung der Bewerbung durch UNI-ASSIST ist für die Bewerber kostenpflichtig. Mehr Informationen finden Sie unter www.uni-assist.de.
An der Hochschule Bremerhaven werden Lehrveranstaltungen überwiegend in deutscher Sprache gehalten. Für eine erfolgreiche Teilnahme am Studium und an den Lehrveranstaltungen müssen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Den Nachweis über die für Studienzwecke ausreichenden Deutschkenntnisse erbringen Sie über einen Nachweis einer deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Für die Zeit Ihres Deutsch-Lernens können Sie sich als Vorbereitungsstudierende_r an der Hochschule Bremerhaven einschreiben und so die Hochschule schon vor Beginn des Fachstudiums kennenlernen. Mit der Einschreibung an der Hochschule sind Sie immatrikulierte_r Student_in. Sie erhalten die Semesterunterlagen, Studentenausweis, Semesterticket sowie Zugang zu den Einrichtungen der Hochschule und haben damit auch die Möglichkeit, sich für eine Aufenthaltserlaubnis zu bewerben. Für die Einschreibung in das Vorstudium ist der Nachweis einer verbindlichen Anmeldung für einen Deutsch-Intensivkurs mit mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche während des Semesters einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zum Vorbereitungsstudium nur dann möglich ist, wenn alle Voraussetzungen für den gewünschten Studiengang, bis auf die Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
Nach Abschluss des Vorbereitungsstudiums ist eine erneute Bewerbung für den gewünschten Studiengang erforderlich, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können.
Sprachqualifikationen
Die Sprachanforderungen in den Studiengängen der Hochschule Bremerhaven umfassen vor allem die englische Sprachkompetenz. Dabei stellen die einzelnen Studiengänge unterschiedliche Anforderungen an die künftigen Studierenden. Deshalb beachten Sie bitte auch die Angaben in den Seiten zu den Studiengängen.
Eine Übersicht über die anerkannten Sprachzertifikate erhalten Sie hier:Vergleichstabelle internationale Sprachzertifikate. In den Masterstudiengängen werden die Sprachanforderungen in den Zulassungsordnungen geregelt.
Sprachanforderungen an ausländische Bewerber_innen
Studienbewerber_innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens. In der Regel wird dieser Nachweis durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-2) oder Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit 16 Punkten erbracht. Weitere anerkannte Sprachzertifikate regelt die Ordnung über den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.
Der zuständige Fachbereichsrat kann die Niveaustufen durch Beschluss absenken. Dieser Beschluss ist nur für den Studiengang International Tourism Management (ITM) getroffen worden. Für den Studiengang ITM sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 1 ausreichend.
Für alle anderen Studiengänge gilt die Sprachordnung ohne Einschränkung. Der Fachbereichsrat prüft keine Einzelfälle. Eine Entscheidung wird immer auf Ebene des Studiengangs getroffen.