Die Studentenwohnheime in Bremerhaven werden vom Studierendenwerk Bremen verwaltet. Um sich für ein Zimmer in diesen Wohnanlagen zu bewerben, füllen Sie einfach das Online-Formular aus.
Bitte beachten Sie, dass es für die Zimmer in den Wohnheimen Wartelisten gibt. Wir empfehlen daher auch nach alternativen zu suchen.
Hier finden Sie einige Vorschläge:
AStA Bremerhaven
wg-gesucht
Weitere informationen erhalten Sie im International Office.
Sobald Sie in Deutschland wohnen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt registrieren. Dies können Sie innerhalb der ersten 14 Tagen bei der Meldebehörde beantragen und erhalten dann eine Meldebestätigung.
Sie benötigen dafür folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis/ Reisepass
- Formular: Anmeldung bei der Meldebehöre
- Mietvertrag: Entweder Sie bringen Ihren Mietvertrag mit oder Sie lassen eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter unterschreiben, bevor Sie zum Bürgeramt gehen. Das bedeutet, dass Sie sich nur amtlich anmelden könen, wenn Sie eine dauerhafte Unterkunft (ein Zimmer in einem Studentenwohnheim oder einer WG bzw. eine eigene Wohnung) haben. Sind Sie Untermieter/in, muss der Hauptmieter der Wohnung das Formular unterschreiben.
Weitere Informationen
Internationale Studierende und Austauschstudierende, die nicht der EU angehören und länger als 3 Monate in Deutschland wohnen wollen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis haben. Diese muss innerhalb der ersten 3 Monate in Deutschland im Bürgerbüro beantragt werden.
Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular zusammen mit einem Passfoto an Auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de, um einen Termin zu erhalten.
Ggf. benötigte Unterlagen:
- Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Krankenversicherungsnachweis
- Studienbescheinigung
- Aktueller Kontoauszug eines deutschen Kreditinstituts
- Meldebestätigung
- Mietvertrag
- Bei erneuter Verlängerung: Leistungsnachweise über den Studienverlauf
Gebühr: bis zu 110,00 €
Achtung! Machen Sie Kopien aller Papiere für Ihre Unterlagen!
Weitere Informationen
Alle Studierenden in Deutschland müssen krankenversichert sein, dies gilt als Voraussetzung für eine Immatrikulation.
EU-BürgerInnen
Studium: Der Nachweis der Krankenversicherung im Heimatland mit der Europäischen Versicherungskarte reicht aus. Beachten Sie jedoch, dass Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen müssen, sobald Sie in Deutschland erwerbstätig sind.
Praktikum während des Studiums: Solang ein unentgeltliches Praktikum absolviert wird, bleibt der Versicherungsschutz der europäischen Krankenversicherung bestehen. Wird aber eine monetäre Vergütung gezahlt wird, muss eine deutsche Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern müssen eine deutsche krankenversicherung abschließen.
Sie brauchen den Nachweis über eine Krankenversicherung auch für die Ausländerbehörde, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Auswahl der Krankenkasse sollte nur nach Beratung erfolgen.
Weitere Informationen
Private Reisekrankenversicherungen bieten häufig keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz. Daher sind Studierende verpflichtet zusätzlich eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.
Studierende, die das 30. Lebensjahr überschritten haben, können nicht gesetzlich versichert werden und müssen daher eine private Krankenversicherung abschließen. Genauere Informationen dazu erhalten Sie im International Office.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen sollten, wenn Ihre eigentliche Krankenversicherungen nicht mit dem Tag der Anreise (sondern erst zu Semesterbeginn) in Kraft tritt.
Studenten können von der Gebührenpflicht befreit werden, wenn sie BAföG beziehen. Sie können sich auch an Ihren Vermieter wenden, falls weitere Fragen aufkommen.
Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag können Sie hier der Seite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entnehmen.
Studierende, die im Rahmen ihres Studiums zum ersten Mal nach Bremerhaven/Bremen ziehen, können das sogenannte Begrüßungsgeld beantragen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie mindestens für 12 Monate in Bremen/Bremerhaven wohnhaft sein müssen, um für die Förderung in Höhe von 150 € infrage zu kommen.
Die Beantragung erfolgt über den AStA.
Lokale Erasmus Initiative LEI Bremerhaven
Das Team der LEI besteht aus motivierten Studierenden, die den Austauschstudierenden dabei helfen, sich an der Hochschule zu orientieren und sich im neuen Umfeld zurechtzufinden. Dazu werden diverse Events und Ausflüge organisiert. Diese richten sich nicht nur an die Austauschstudenten, sondern auch an deutsche Studenten, und fördert somit den interkulturellen Kontakt und Austausch der Studierenden.
STIBET I
STIBET I ist ein Programm zur Förderung von internationalen Studierenden an deutschen Hochschulen. Es wird jährlich vom DAAD ausgeschrieben und aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert.
Das STIBET I-Programm ermöglicht es uns, mehr Unterstützung für internationale Studierende anzubieten und ihren Aufenthalt an unserer Hochschule zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen, Exkursionen und Projekte, die den interkulturellen Austausch fördern und einen interkulturellen Campus schaffen, auf dem sich alle unsere Studierenden wohlfühlen.
Neben diesen interkulturellen Veranstaltungen sind auch die Stipendien für internationale Studierende ein wichtiger Bestandteil des STIBET I-Programms. So können wir Abschlussstipendien für Studierende mit herausragenden Studienleistungen, Stipendien für besonderes soziales Engagement sowie Kontaktstipendien für Incoming-Studierende unserer Partnerhochschulen vergeben.