Die Promotion muss spätestens zum Zeitpunkt der Berufung abgeschlossen sein. Ist die Promotion zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, sollte angegeben werden, wann mit dem Abschluss zu rechnen ist.
Ausschließlich in künstlerischen und gestalterischen Fächern kann eine Promotion durch andere (wissenschaftliche oder künstlerische) Leistungen ersetzt werden, wenn dies in der Ausschreibung genannt wird.
Moin!
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für eine Professur an der Hochschule Bremerhaven interessieren! Auf dieser Seite bieten wir Ihnen umfangreiche Informationen rund um die Professur an unserer Hochschule am Meer.
Die wichtigsten regelmäßig auftretenden Fragen zu Berufungsverfahren haben wir in den FAQs für Sie zusammengefasst. Nehmen Sie ebenfalls gern Kontakt zu unseren Servicestellen und Ansprechpersonen auf.
Üblicherweise sind bis zur Berufung 5 Jahre einschlägige berufliche Praxis gefordert, davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs. Der Umfang dieser Tätigkeiten muss bei einem Volumen von mindestens 50 % liegen. Geringere Umfänge können ggf. kumuliert werden. Die Berufspraxis wird ab dem ersten für eine Promotion qualifizierenden Masterabschluss einbezogen.
Die pädagogisch-didaktische Eignung wird idealerweise durch (erste) Erfahrungen in der Vermittlung von Inhalten - bestenfalls im Hochschulkontext - nachgewiesen.
Professuren werden durch Berufungsverfahren besetzt, die mehrere Monate dauern. Für die Erstellung des Berufungsvorschlags ist eine Berufungskommission zuständig, die vom Fachbereich gebildet wird und aus allen Statusgruppen besteht.
Die Berufungskommission sichtet die Bewerbungsunterlagen und lädt die vielversprechendsten Bewerber:innen zu Anhörungen ein. Die Anhörungen bestehen aus einem hochschulöffentlichen Teil, der aus einer Probelehrveranstaltung und einem wissenschaftlichen Fachvortrag besteht, und einem nicht-öffentlichen Gespräch zwischen dem Bewerber oder der Bewerberin und der Berufungskommission. Danach trifft die Berufungskommission eine engere Wahl von Kandat:inn:en, über deren Passung auf die Stelle Gutachten von externen Sachverständigen – in der Regel Professor:innen aus dem betreffenden Feld – eingeholt werden. Nach Einbeziehung aller Informationen erstellt die Berufungskommission eine Empfehlung für einen Berufungsvorschlag mit einer Rangfolge von – in der Regel drei – Kandidat:innen. Der Beschluss über den Berufungsvorschlag erfolgt in weiteren Gremien der Hochschule.
Hat die Hochschule über einen Berufungsvorschlag entschieden, legt sie diesen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) vor. Spricht die Senatorische Behörde einen Ruf aus, erfolgen im Anschluss Berufungsverhandlungen der zu berufenden Person mit der Hochschule.
Durch Ihre Unterlagen sollten Sie Ihre Motivation und Ihre Passung für die ausgeschrieben Professur nachweisen, sowie zudem Ihre Erfüllung aller formalen Einstellungsvoraussetzungen. Dazu gehört insbesondere:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Akademische Zeugnisse: Studienabschluss & Promotion
- Arbeitsnachweise: Arbeitszeugnisse, alternativ sonstige Unterlagen, die Dauer und Einschlägigkeit Ihrer beruflichen Erfahrungen belegen (z.B. Arbeitsverträge, bei Selbstständigkeit z.B. steuerliche Unterlagen oder Verträge)
- Publikationsliste
- ggf. Lehrevaluationen
- ggf. relevante Qualifikationsnachweise
- ggf. Nachweis über Schwerbehinderung
Hinweis: Wenn Sie zu einer Anhörung eingeladen werden, bitten wir Sie außerdem um die Einreichung eines 2-seitigen Lehrkonzeptes.
Bei Hochschulabschlüssen, die außerhalb der EU absolviert wurden, benötigen wir eine deutsche Übersetzung und die Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ersatzweise kann auch ein PDF-Auszug aus der Datenbank zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (ANABIN) eingereicht werden.
Haben Sie Interesse an einer Professur, sind sich aber unsicher, ob Sie bereits alle Voraussetzungen für eine Berufung erfüllen? Oder fehlt Ihnen ein Baustein, wie z.B. die berufliche Praxis oder Lehrerfahrung und Sie würden gerne wissen, welche weiteren Karriereschritte für Sie in Frage kommen?
Wir bieten über das Projekt BeProf@BHV eine individuelle Karriereberatung zum Karriereweg in Richtung einer HAW-Professur (an unserer Hochschule) an. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Anne Magritz.
Unser Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Arbeitgeberin. Bei Fragen kontaktieren Sie ihn gern.
Unsere Frauenbeauftragten sind unterteilt in die zentralen Frauenbeauftragten und die dezentralen Frauenbeauftragten für Fachbereich 1 und Fachbereich 2. Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt auf.
Die richtige Ansprechperson rund um das Thema Inklusion ist unsere Schwerbehindertenvertretung.
Nach dem Motto "Gemeinschaft leben: Alle an Bord!" bietet unser Zentrum für Chancengerechtigkeit und Diversity viele Informationen und weiterführende Angebote rund um die Themen Barrierefreiheit, Diversity, Vereinbarkeit, Gleichstellung und Gesundheit.
Wir erleichtern all unseren Neuberufenen und weiteren Zielgruppen im ersten Jahr ihrer Tätigkeit bei uns den Einstieg in ihre neuen Aufgaben, Rollen und Funktionen und tragen durch eine hochschuldidaktische Begleitung zur Etablierung innovativer Lehr- und Lernformen bei.
FAQs
Das Lehrdeputat beträgt in der Regel 18 SWS. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Lehrverpflichtungs- und Lehrnachweisverordnung.
Nein, eine Habilitation ist für die Berufung auf eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) nicht erforderlich.
Wegen der hohen rechtlichen Anforderungen und der großen Zahl an beteiligten Stellen nehmen Berufungsverfahren ab der öffentlichen Ausschreibung bis zur Ruferteilung in der Regel mindestens 9 Monate in Anspruch.
Den aktuellen Stand des Berufungsverfahrens können Sie bei dem oder der Berufungskommissionsvorsitzenden oder bei dem Berufungsmanagement erfragen. Sollten Sie berufen werden, erfahren Sie dies per Post von der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft. Sollten Sie den Ruf nicht erhalten, erfahren Sie dies durch das Personaldezernat unserer Hochschule nach Abschluss des entsprechenden Verfahrensschrittes.
Gemäß Berufungsordnung besteht die Berufungskommission üblicherweise aus fünf Professor:innen, zwei wissenschaftlich(-technisch) Mitarbeitenden und zwei Studierenden, die stimmberechtigt sind. Aus verfahrensrechtlichen Gründen dürfen die Namen nicht bekannt gegeben werden. Hinzu kommen als beratende Mitglieder der Personalrat, die Frauenbeauftragte, die Schwerbehindertenvertretung und das Berufungsmanagement.
Datenschutz ist uns wichtig. Die Berufungsverfahren entsprechen den Richtlinien der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen einer Professur gehören Lehrtätigkeit, Forschung, Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, Gremienarbeit sowie Verwaltungsaufgaben. Die hauptberuflichen Dienstaufgaben finden Sie in §16 BremHG.