Prüfungsausschüsse
Fachbereich 2
Der Prüfungsausschuss entscheidet über prüfungsrelevante Angelegenheiten, wie z. B. die Prüfungsanerkennung oder das Bestehen der Prüfungen und stellt die Gesamtnote der Abschlussprüfungen fest. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, an der Abnahme der Prüfungen einschließlich der Beratung und Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse teilzunehmen. Mindestens eine Studentin oder ein Student des jeweiligen Studiengangs ist stimmberechtigtes Mitglied im Prüfungsausschuss.