Als Studierende:r der Hochschule Bremerhaven erhalten Sie mit ERASMUS+Programm die Möglichkeit an einer unserer europäischen Partnerhochschulen zu studieren, um dort Ihre fachlichen, sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen Sie das akademische System einer Partnerhochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.
Erasmus+
Erasmus+ Programm
Kofinanziert von der Europäischen Union
Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:
- Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
- Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zur Förderung und Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
- Leitaktion 3 - Unterstützung politischer Reformen
Erasmus Richtlinien
ERASMUS Hochschulcode
Der ERASMUS Code der HS Bremerhaven lautet: D BREMERH01
Erasmus Charta für die Hochschulbildung 2021-2027
Als teilnehmende Hochschule am Erasmus+ Programm hat sich die Hochschule Bremerhaven verpflichtet, die Prinzipien der Erasmus Charta für die Hochschulbildung zu achten. Die Charta beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Weitere Informationen zur internationalen Strategie der Hochschule Bremerhaven sowie der Strategie für die Organisation und Durchführung internationaler Kooperationsprojekte finden Sie in der ERASMUS Erklärung zur Hochschulpolitik.
Erasmus-Studierendencharta
Die ERASMUS-Studierendencharta beinhaltet Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer/in am ERASMUS-Programm.
ERASMUS-Studierendencharta (2021-2027)
Factsheet der Hochschule Bremerhaven
Im Factsheet der Hochschule Bremerhaven (D BREMERH01) finden Sie weitere Informationen zu den Ansprechpartnern im Akademischen Auslandsamt, einige allgemeine Informationen zur Bewerbung an der Hochschule Bremerhaven, zum Notensystem und zu praktischen Fragen wie Wohnungssuche und Visumsantrag.
Als teilnehmende Hochschule am Erasmus+ Programm hat sich die Hochschule Bremerhaven verpflichtet, die Prinzipien der Erasmus Charta für die Hochschulbildung zu achten. Die Charta beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Weitere Informationen zur internationalen Strategie der Hochschule Bremerhaven sowie der Strategie für die Organisation und Durchführung internationaler Kooperationsprojekte finden Sie in der ERASMUS Erklärung zur Hochschulpolitik.
Erasmus-Studierendencharta
Die ERASMUS-Studierendencharta beinhaltet Ihre Rechte und Pflichten als Teilnehmer/in am ERASMUS-Programm.
ERASMUS-Studierendencharta (2021-2027)
Factsheet der Hochschule Bremerhaven
Im Factsheet der Hochschule Bremerhaven (D BREMERH01) finden Sie weitere Informationen zu den Ansprechpartnern im Akademischen Auslandsamt, einige allgemeine Informationen zur Bewerbung an der Hochschule Bremerhaven, zum Notensystem und zu praktischen Fragen wie Wohnungssuche und Visumsantrag.
Weitere Informationen
Mobilitätsmaßnahmen
Auslandsstudium für Studierende SMS
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Sonderzuschüsse für Studierende mit geringeren Chancen
- Reguläre Immatrikulation an der Hochschule Bremerhaven
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die HS Bremerhaven eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hat
- Aufenthaltsdauer: mindestens 2, maximal 12 Monate
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- Durchführung eines verpflichtenden Sprachtests (OLS) vor und nach dem Auslandsaufenthalt
- 01.03. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Wintersemester bzw. das gesamte akademische Jahr
- 01.09. für ein Auslandsstudium im darauffolgenden Sommersemester
Im Projektjahr 2023 gelten folgende Fördersätze für Studienaufenthalte:
- Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden (600€)
- Ländergruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern (540€)
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Repulik, Türkei, Ungarn (490€)
- Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden (600€)
- Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern (540€)
- Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn (540€)