Studierende der Hochschule müssen sich zum zweiten und zu jedem weiteren Semester zurückmelden.
Sie melden sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag fristgerecht auf das Konto der Hochschule Bremerhaven überweisen.
Für das Wintersemester können Sie sich in der Zeit vom 01.08. bis zum 31.08. und für das Sommersemester vom 01.02. bis zum 28.02 zurückmelden.
Bitte versehen Sie die Überweisung mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
Semesterbeitrag
Die Gebühr von 343 EUR ab dem Sommersemester 2025 überweisen Sie bitte auf das Konto der
Hochschule Bremerhaven (Semestergebühren)
IBAN NR: DE20 2500 0000 0025 1015 62
BIC: MARKDEF1250
Bitte beachten: Bei der Abgabe aller Prüfungsteile, also auch bei der Bachelorarbeit und dem Kolloquium ist eine Einschreibung erforderlich.
Studienangelegenheiten
In dem Studierendenportal ecampus können Sie selber bereits viele Anträge online stellen. Studienbescheinigungen, Bescheinigungen für das BAföG-Amt etc. können abgerufen und ausgedruckt werden. Kontaktdaten, wie die aktuelle Adresse, Mail und Telefonnummer können selbständig geändert werden. Auch wird der Status der nächsten Rückmeldung angezeigt sowie die zu zahlenden Gebühren.
Nützliches während des Studiums bei uns
Bitte teilen Sie Adress- und Namensänderungen frühzeitig dem Immarikulations- und Prüfungsamt mit. Die Änderungen können Sie selbstständig auf ecampus vornehmen.
Sie können sich nach Ablauf des ersten Fachsemesters auf Antrag vom Studium beurlauben lassen. Bitte stellen Sie den Antrag zum Sommersemester bis zum 01. März und zum Wintersemester bis zum 01. September. Eine rückwirkende Beurlaubung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.
Für bis zu zwei Semester können Sie sich ohne weitere Begründung beurlauben lassen. Nur wenn Sie besondere Gründe nachweisen können, kann die Beurlaubung für mehr als zwei Semester gewährt werden. Urlaubssemester werden dabei als Hochschul- aber nicht als Fachsemester gezählt. Während der Zeit der Beurlaubung können Sie keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbringen.
Für die Zeit der Beurlaubung können Sie einen Antrag auf Befreiung vom Semesterticket stellen.
Bei aufeinanderfolgenden Beurlaubungen (ohne Unterbrechung) ist nur für das erste Urlaubssemester der Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten.
Die Beurlaubung befreit nicht von der Rückmeldepflicht. Den Antrag können Sie selbstständig auf ecampus vornehmen.
Eine Exmatrikulation auf Antrag ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
Sofern Sie sich exmatrikuliert haben, wird ihr Semesterbeitrag anteilig zurückerstattet. Dafür müssen Sie den Antrag auf Erstattung der Semestergebühren ausfüllen und an das Immatrikulations- und Prüfungsamt senden.
Bewerbungsfrist Wintersemester 15.07. via Hochschulstart für Bachelorstudiengänge
15.08. ecampus für Masterstudiengänge
Bewerbungsfrist Sommersemester 15.02.
Anmeldefrist für Eignungsprüfungen 30.04.
Rückmeldefrist für das Sommersemester 01. bis 28.02. (keine Nachfrist)
Rückmeldefrist für das Wintersemester 01. bis 31.08. (keine Nachfrist)
Einschreibetermin für Studienanfängergemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Einschreibetermin für Hochschulwechslergemäß Zulassungsbescheid oder Angaben im ecampus
Semesterbeginn im Wintersemester 01.10.
Semesterbeginn im Sommersemester 01.04.
Der Semesterbeitrag für die Einschreibung/Rückmeldung beträgt ab dem Sommersemester 343 EUR. Dieser Beitrag ist während der Rückmeldefrist im Februar für das Sommersemester und im August für das Wintersemester fristgerecht zu überweisen. Nach Einschreibung werden die Semesterunterlagen zum Herunterladen auf ecampus bereitgestellt. Den Zugang zum digitalen Semesterticket erhalten Sie ebenfalls über ecampus. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, werden Sie exmatrikuliert.
Die Gebühr von 343 EUR überweisen Sie auf das Konto der
Hochschule Bremerhaven (Semestergebühren)
IBAN NR: DE20 2500 0000 0025 1015 62
BIC: MARKDEF1250
Informationen zum Semesterticket stellt der AStA der Hochschule Bremerhaven zur Verfügung.
Das Teilzeitstudium ermöglicht den Studierenden das für ihren Studiengang bestehende und auf ein Vollzeitstudium ausgerichtete Lehrangebot unter Einhaltung der jeweils geltenden Prüfungsordnungen entsprechend ihren Bedürfnissen in Teilzeit wahrzunehmen. Ein Teilzeitstudium wird nur aus wichtigem Grund genehmigt und muss beantragt werden.
Antrag auf Teilzeitstudium