Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium hat auch, wer gem. § 33 Abs. 3a des Bremischen Hochschulgesetzeseine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42 a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.
Studieren ohne Abitur
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Hochschule Bremerhaven interessieren! Viele Wege führen zu einem erfolgreichen Studium bei uns: Das Abitur ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Auch Studieninteressierte mit Berufserfahrung können zum Studium zugelassen werden. Wichtig ist in jedem Fall, sich individuell beraten zu lassen. Welche Bedingungen und Kriterien Sie für eine Zulassung erfüllen müssen, erklären wir Ihnen gerne. Auf dieser Seite stellen wir die Möglichkeiten vor.
Haben Sie Fragen zum Hochschulzugang? Möchten Sie wissen, ob Sie die Kriterien für eine Hochschulzugangsberechtigung bereits erfüllen? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Studienberatung oder das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Bei Fragen rund um Ihre Bewerbung hilft Ihnen unser Bewerbermanagement weiter.
Bewerber_innen ohne Fachhochschulreife können zum Studium mit Kleiner Matrikel zugelassen werden, sofern sie glaubhaft machen, dass sie die Hochschulzugangsberechtigung innerhalb von zwei Jahren erwerben wollen (§ 35 Abs. 1 BremHG). Die Zulassung erfolgt für ein Probesemester. Das Probestudium dauert jeweils ein Semester, insgesamt längstens vier Semester. Danach entscheidet die Hochschule unter Berücksichtigung der Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Probestudiums wird die fachgebundene Hochschulreife ausgestellt. Voraussetzungen für die Zulassung sind:
• abgeschlossene Berufsausbildung und
• fünfjährige Erwerbstätigkeit oder entsprechende Ersatzzeiten
Sofern die sonstigen studiengangsspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Sprachqualifikationen), kann nach erfolgreichem Abschluss des Probestudiums die Immatrikulation in das zweite Studienjahr des gewählten Studiengangs erfolgen. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das Auswahlverfahren durchlaufen werden.
Das Nähere regelt die Ordnung der Hochschule Bremerhaven für ein Probestudium mit kleiner Matrikel.
Bewerbungsformular Probestudium
NEU 2023: fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung durch Ausbildung:
Eine dreijährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Fachbindung der Ausbildungen wird im Laufe des Bewerbungsverfahrens 2023/24 neu geregelt.
Eine zweijährige Ausbildung führt nur zusammen mit einer Eignungsprüfung zu einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung. Die Eignungsprüfung wird derzeit noch nicht angeboten. Wenn die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft die Verordnung für die Eignungsprüfung erlassen hat, wird die Hochschule Bremerhaven weitere Einzelheiten regeln. Informationen folgen zeitnah.
Folgende Fachgruppen werden berücksichtigt:
- Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften WiWi (BWL, GIF, ITM, TWL)
- Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN (INF, WINF, BMR, DMP)
- Ingenieurwissenschaften ING (ING, MT, TWL, NEU, LTW)
- Geistes, Kultur und Gesellschaftswissenschaften GKG (SOA, PAS)
Beispiele für Fachbindungen (nicht abschließend)
Für alle Studienfächer der folgenden Fachgruppen liegt für die jeweils angegebenen Ausbildungen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung vor.
Bitte beachten: Weitere Fächergruppen, die mit einer Ausbildung studiert werden dürfen, können beim Immatrikulations- und Prüfungsamt erfragt werden.
Fächergruppe Wirtschaftswissenschaft WiWi: Automobilkaufmann/-frau, Einzelhandelskaufmann/-frau, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, Industriekaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation/-management, Kaufmann/ -frau für E-Commerce, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Kaufmann/ -frau für Spedition und Logistikdienstleistung, Sport- und Fitnesskaufmann/-frau, Steuerfachangestellte:r
Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften MIN: Anästhesietechnische Assistent:in/Operationstechnische Assistenz, Fachinformatiker:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land- und Baumaschinenmechatroniker:in, Mikrotechnologe/-technologin Schwerpunkt Halbleitertechnik, Schilder-/Leuchtreklamehersteller:in (Werbetechniker:in), (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r
Fächergruppe Ingenieurwissenschaften ING: Garten- und Landschaftsbauer:in, KFZ Mechatroniker:in (Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik), Land-und Baumaschinenmechatroniker:in, Medientechnolog:in (Druck), Tischler:in, Verfahrensmechaniker:in für Kunststoff- und Kautschuktechnik
Geistes-, Kultur- und Gesellschaftswissenschaften GKG: Altenpfleger:in, Friseur:in, Garten- und Landschaftsbauer:in, Gestalter:in für visuelles Marketing, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation, Pflegefachmann/-frau, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte:r, Tischler:in, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte:r.