Um bestehenden Nachteilen vor Ort entgegenzuwirken, entwickelt die Hochschule gezielt Gleichstellungsmaßnahmen und evaluiert deren Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse. All diese Gleichstellungsbedarfe, -ziele und -maßnahmen sowie deren Evaluierung werden in regelmäßigen Abständen in einem Plan festgehalten. Der Plan für den wissenschaftlichen Bereich der Hochschule (Personal aus Forschung und Lehre sowie Studierende) wird als "Gleichstellungskonzept" bezeichnet und steht Ihnen unten zur Verfügung.
Ein Gleichstellungskonzept kann auch die Grundlage sein, um externe Fördermittel für Gleichstellungsmaßnahmen einzuwerben. So bewarb sich die Hochschule Bremerhaven im Jahr 2018 mit ihrem damaligen Gleichstellungskonzept 2018 - 2023 erfolgreich um eine Förderung durch das Professorinnen-Programm III des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Dank dieser Förderung kann sie eine Reihe von gleichstellungsrelevanten Maßnahmen umsetzen, die auf der Seite der Zentralen Kommission für Frauenfragen vorgestellt werden. Das Gleichstellungskonzept 2023-2028 dient als Antrag im Professorinnenprogramm 2030, für das die Förderzusagen noch ausstehen.
Ziele und Maßnahmen: Konzepte für die Gleichstellung
Um bestehenden Nachteilen vor Ort entgegenzuwirken, entwickelt die Hochschule gezielt Gleichstellungsmaßnahmen und evaluiert deren Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse. All diese Gleichstellungsbedarfe, -ziele und -maßnahmen sowie deren Evaluierung werden in regelmäßigen Abständen in einem Plan festgehalten. Der Plan für den nicht-wissenschaftlichen bzw. den Dienstleistungsbereich der Hochschule (Personal aus Verwaltung und Technik) wird als "Frauenförderplan" bezeichnet und steht Ihnen unten zur Verfügung. Der aktuelle Frauenförderplan der Hochschule befindet sich in Bearbeitung.
Vorstellung: Die Akteur:innen in Sachen Gleichstellung
Die Frauenbeauftragten, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie das Büro für Gleichstellung sind die Kontaktpersonen für Studierende und Mitarbeitende in allen Belangen der Gleichstellung der Geschlechter. Bei Gesprächsbedarf bieten sie Betroffenen Orientierungshilfe bei der Suche nach den ersten Schritten und den richtigen Ansprechpartner:innen. Details zu ihren Aufgaben erfahren Sie im Folgenden, geordnet nach dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Akteur:innen.
Kontakt: Sie haben ein Anliegen?
Dann kontaktieren Sie Ihre Frauenbeauftragte(n) bzw. Ihre Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte(n)!
Im Büro für Gleichstellung sitzt Rebecca Brückner. Sie fungiert v.a. als Unterstützung der Frauenbeauftragten BremHG.
T +49 4714823247
M rbrueckner(at)hs-bremerhaven.de
Sprechzeit: nach Vereinbarung
Zentrale Frauenbeauftragte BremHG (für beide Fachbereiche)
Prof. Imke Lang
Prof. Hannah von Grönheim
Dezentrale Frauenbeauftragte BremHG FB1 (für Fachbereich 1)
Prof. Frederike Reimold
Dezentrale Frauenbeauftragte BremHG FB2 (für Fachbereich 2)
Prof. Barbara Kleine-Kalmer
M frauenbeauftragte.bremhg(at)hs-bremerhaven.de
Referentin für Gleichstellung, WiMi ZKfF
Dr. Johanna Hartmann
Frauenbeauftragte LGG
Rebecca Brückner
stellvertr. Frauenbeauftragte LGG
nicht besetzt
M frauenbeauftragte.lgg(at)hs-bremerhaven.de
Unser Verständnis von Gleichstellung
Gleichstellung aus Hochschulsicht
Unter Gleichstellung verstehen wir die Abwesenheit von geschlechtsbedingten Benachteiligungen: gleiche Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen (Bildung, soziale Sicherung usw.).
Um dieses Ziel zu erreichen und sicherzustellen, sind Gleichstellungsaspekte ein wichtiger Teil der Hochschul- bzw. Personalentwicklung und des Qualitätsmanagements: So kommen wir nicht nur unserem gesetzlichen Auftrag nach, sondern die gesamte Hochschule profitiert, indem die Potentiale Aller genutzt, gefördert und sichtbar gemacht werden. Mit hohen Frauenanteilen in Wissenschaft und Verwaltung, auch in gehobenen Positionen, ist zudem gewährleistet, dass vielfältige Kompetenzen, Perspektiven, Werte und Normen in die Arbeit einfließen. Entsprechend sehen wir die Erhöhung des Frauenanteils, speziell in den technischen Disziplinen und Führungspositionen, als eine zentrale Aufgabe für die Zukunft an.
"De facto" statt nur "de jure": Der Begriff "Gleichstellung"
Der Begriff „Gleichstellung“ beschreibt einen Ist-Zustand, wo Männer und Frauen de facto die gleichen Chancen und die gleiche Teilhabe aufweisen. Im Gegensatz dazu beschreibt der Begriff "Gleichberechtigung" einen Zustand, wo Männern und Frauen zwar de jure (juristisch gesehen) die gleichen Chancen und die gleiche Teilhabe zustehen, aber Chancengleichheit und gleiche Teilhabe erst einmal nur ein Soll-Zustand sind. Die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen haben wir inzwischen weitgehend erreicht. Um aber vom De-jure-Zustand zum De-facto-Zustand zu gelangen, müssen Benachteiligungen systematisch abgebaut werden.
Was wir tun: Direkter Kontakt, Interessenvertretung und strukturelles Mitwirken
Mitwirken an Strukturprozessen der Hochschule
Die Frauenbeauftragten bzw. die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind an verschiedenen Organisations- und Strukturprozessen sowie an Personalentscheidungen beratend beteiligt. Diese Beteiligung ist in zwei Landesgesetzen verankert: im Bremischen Hochschulgesetz (BremHG), das den wissenschaftlichen Bereich betrifft, und im Landesgleichstellungsgesetz (LGG), das den nicht-wissenschaftlichen Bereich betrifft. Auf diese Weise wird das Ziel verfolgt, Hochschulen geschlechtergerecht zu gestalten.
Das Rektorat der Hochschule Bremerhaven wirkt auf die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hin. Die Frauenbeauftragten unterstützen das Rektorat durch ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus ihrem Amt. Gleichstellung betrachten wir als Teil der Hochschulentwicklung.
z.B. Stellungnahmen und Vorschläge zur Hochschulpolitik, regelmäßige Berichterstattung an den Akademischen Senat über die Gleichstellungsarbeit der Hochschule, etc.
Die Frauenbeauftragten sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind an Auswahl- bzw. Berufungskommissionen sowie an Vorstellungsgesprächen beratend beteiligt.
in der Wissenschaft sowie im nicht-wissenschaftlichen Bereich der Hochschule, beispielsweise durch Projekte, die das Ziel verfolgen, den Frauenanteil in den MINT-Disziplinen zu erhöhen (mehr dazu auf der Seite der Zentralen Kommission für Frauenfragen)
und Umsetzung von Maßnahmen zum Abbau von geschlechtsbedingten Benachteiligungen und Belästigungen sowie zur Schaffung von Chancengleichheit in Hinsicht auf Karrieremöglichkeiten
und gegenseitige Beratung im Land Bremen (LaKoF, ZGF) und bundesweit (BuKoF)
Ein steter Prozess: Bedarfe, Ziele und Maßnahmen
Um Geschlechtergleichstellung zu erreichen, müssen bestehende Benachteiligungen systematisch abgebaut werden. Dies geschieht in iterativen Prozessen: Erst werden Gleichstellungsbedarfe formuliert und daraufhin Ziele und Maßnahmen beschlossen. Nach der Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt eine erneute Analyse der Bedarfe und daraus abgeleitet die Konzeption neuer Maßnahmen.
Quantitatives Wissen ist grundlegend für die Identifikation von Gleichstellungsbedarfen: Gerade an Hochschulen gibt es üblicherweise starke Unterschiede zwischen den verschiedenen Fächern und Statusgruppen sowie zwischen dem wissenschaftlichen und dem Dienstleistungsbereich. Das Wissen darüber, in welchem Bereich ein Geschlecht über- oder unterrepräsentiert ist und wie Karriereverläufe sich zwischen den Geschlechtern unterscheiden, ist der Ansatzpunkt, um gleichstellungsfördernde Maßnahmen zu gestalten. Dabei müssen quantitative Befunde qualitativ interpretiert werden, um die Ursachen nachzuvollziehen. Qualitatives Wissen ist zudem relevant, um solche Gleichstellungsbedarfe zu identifizieren, die quantitativ nicht gemessen werden (können).
Hierzu braucht es wieder Expert:innenwissen über ausschließende Mechanismen, die es ja künftig zu vermeiden gilt. Neben „konkreten“ Maßnahmen mit quantitativ messbaren Ergebnissen (wie Betreuungsangeboten oder Programmen zur Erhöhung des Frauenanteils) sind dies auch weniger „konkrete“ Maßnahmen, die auf die Hochschulkultur wirken sollen. Ein Beispiel hierfür wäre die Sensibilisierung für einen geschlechtergerechten Sprachgebrauch.
Geschlechtergerechte Sprache: Eine Orientierungshilfe der Bremer LaKoF
Sprache ist eine der wichtigsten menschlichen Kommunikationsformen. Sie ist jedoch kein neutrales Werkzeug, sondern drückt immer gesellschaftliche Norm- und Wertvorstellungen aus und prägt Wahrnehmungen. In der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit kommt der Sprache deshalb eine bedeutende Rolle zu. Doch die konsequente Umsetzung einer geschlechtergerechten Sprache ist schwerer, als oft angenommen. Die vorliegende Orientierungshilfe ist Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses, der 2013 von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten im Land Bremen (LaKoF) initiiert wurde.
Infos zu konkreten Projekten finden Sie auf der Seite der ZKfF!
Sie möchten noch mehr über unsere Arbeit wissen?
Sie fragen sich beispielsweise, wie denn genau der Frauenanteil in den MINT-Disziplinen erhöht werden kann? Dann schauen Sie doch sehr gern vorbei auf der Seite der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKfF): dem Hochschulgremium für Fragen rund um die Gleichstellung in der Wissenschaft!